Neue Führerscheinreglung im Binnen- und Seebereich betrifft auch Windsurfer
Windsurfen ist in Berlin ab sofort wieder ohne Führerschein erlaubt!
Am 24.10.2012 trat die neue Führerscheinverordnung in Kraft. Die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Mit Hilfe dieser
Neuerung werden zwei Ziele erreicht: Der Zugang auf das Wasser für interessierte Neueinsteiger wird erleichtert bei einem gleichzeitigen Erhalt der Sicherheit auf dem Wasser.
Die Alternative „Segelsurfen“ oder wie wir es nennen „Windsurfen“ beim Sportbootführerschein-Binnen ist nunmehr ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (sog. „Berliner Gewässer“) kein Führerschein für Windsurfer mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 1 Sportbootführerscheinverordnung- Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für Windsurfer.
Personen, bei denen das Sportboot keine Antriebsmaschine hat, sind wie bisher auch von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.